Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung / Allgemeines

    • Es gelten ausschließlich unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen; die des Bestellers gelten nicht.

    • Es gelten auch dann unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

    • Alle Vereinbarungen und Nebenabreden zwischen uns, der LBI oil free GmbH, und dem Besteller bis zum Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.

    • Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.

    • Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 Satz 1 BGB.

 

  1. Angebot und Annahme

    • Die Angebote der LBI oil free GmbH erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, sofern sich entweder aus dem Angebotsschreiben oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

    • Liegt eine Bestellung nach §145 BGB vor, kann die LBI oil free GmbH innerhalb von 1 Woche annehmen.
Die Bestellung wird inhaltlich verbindlich, wenn Sie entweder von uns schriftlich bestätigt wird oder wir ihr durch Auslieferung der Ware nachkommen.
    • Der Lieferumfang umfasst nur diejenigen Gegenstände, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

 

  1. Preise

    • Die Preise gelten ab Werk, wenn sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sämtliche Preisangaben beinhalten nicht die Umsatzsteuer, die der Besteller in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
    • Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter 50,00 € wird zusätzlich ein Mindermengenaufschlag in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.
    • Die Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

    • Die LBI oil free GmbH behält sich Preisanpassungen bei Erhöhung der Produktionskosten und  der Bezugskosten vom Vorlieferanten vor. Es gelten dann die Preise bei Auftragsbestätigung.


 

  1. Zahlungsbedingungen

    • Der Kaufpreis ist ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Werden Zahlungen verspätet geleistet, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Wenn wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

    • Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
    • Die LBI oil free GmbH ist nicht verpflichtet unbare Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Tun wir dies doch, erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. In diesem Fall hat der Besteller anfallende Kosten, insbesondere für Einziehung und Diskontierung, zu tragen.

  2. Verpackung

    • Verpackung wird nur zurückgenommen, soweit eine Verpflichtung nach der Verpackungsverordnung vom 12.06.1991 besteht.

    • Soweit diese Voraussetzungen vorliegen hat der Besteller die Verpackung gereinigt, von Fremdstoffen getrennt und vollständig entleert auf eigene Kosten zu uns zurück zu transportieren. Verstößt der Besteller gegen diese Verpflichtung, kann ihm die LBI oil free GmbH die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

    • Ziffer 5.2. gilt entsprechend in den Fällen, in denen das Eigentum an der Verpackung beim Lieferanten verbleibt (Leihcontainer).

  3. Produkte
    • Toleranzmengen, Gewichts- und Qualitätstoleranzen der Lieferung sind im Rahmen der Handelsüblichkeit zulässig.
    • Produkte, die auf Kundenanforderung in der applikationsbedingten Verdünnung hergestellt und geliefert werden, können nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei Standardverdünnungen wie 20% oder 40%) ist dies nach Absprache möglich.

  4. Lieferzeit, Verzug, Verzugsschaden

    • Der Beginn der von LBI oil free GmbH im Angebot angegebenen Lieferzeit setzt die eindeutige Klärung aller technischen Fragen und die Einigung über die Einzelheiten des Geschäftes voraus sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt ist.

    • Innerhalb der Lieferfrist ist LBI oil free GmbH zu Teillieferungen berechtigt.

    • Die Lieferung verlängert sich angemessen beim Eintritt von Ereignissen, die LBI oil free GmbH nicht zu vertreten hat. Das gilt insbesondere bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen und Rohstoffmangel.

    • Kommt LBI oil free GmbH mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Lieferverzugs von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes verlangen.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche wegen der Leistungsverzögerung oder statt der Leistung sind auch nach Ablauf einer angemessenen vom Besteller gesetzten Nachfrist zur Lieferung mit Ablehnungsandrohung ausgeschlossen außer in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz die Haftung zwingend vorschreibt.
LBI oil free GmbH bleibt in den Fällen zwingender Haftung das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass diesem durch den Lieferverzug kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller nur berechtigt, wenn LBI oil free GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
    • Erhält LBI oil free GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen keine oder keine rechtzeitige Lieferung ihres Vorlieferanten oder treten sonstige Leistungshindernisse höherer Gewalt ein, so kann LBI oil free GmbH die Erfüllung für die Dauer der Behinderung aussetzen oder von der weiteren Vertragserfüllung zurücktreten oder teilweise zurücktreten.
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  5. Gefahrübergang und Versand

    • Ohne besondere Absprache ist Lieferung ab Werk vereinbart. Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist die Absendung der Ware ab Niederlassung der LBI oil free GmbH bzw. ab Übergabe der Ware an die erste mit dem Transport betraute Person von der jeweiligen Absendestelle.

    • LBI oil free GmbH deckt die Lieferung mit einer Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt jedoch der Besteller.

  6. Sachmängelhaftung

    • Die Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind jedenfalls spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung oder Übergabe und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich und detailliert zu rügen. Bei Versäumnis der Rügefrist kommt eine Haftung nicht in Betracht.

    • Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist LBI oil free GmbH berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

    • Bei Mängeln der Kaufsache kann LBI oil free GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl unentgeltlich nachbessern, nachliefern oder die Leistung neu erbringen. In diesen Fällen ist der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten insoweit ausgeschlossen, als sie die durch Verbringen der gekauften Sache vom Niederlassungsort des Bestellers an einen anderen Ort entstehen oder entstanden sind. Es sei denn, die gekaufte Sache ist im Rahmen bestimmungsgemäßen Gebrauchs dorthin verbracht worden. Die mehrfache Nachbesserung oder Lieferung ist zulässig. Der Besteller kann nach seiner Wahl, unbeschadet von Schadenersatzansprüchen, statt Erfüllung  entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn entweder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder die Ersatz-, Nach- oder Neulieferung für den Besteller aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

    • Bei Mängelrügen ist LBI oil free GmbH ausreichend Gelegenheit zur Überprüfung der Ware und zur Feststellung der Mängel zu geben. Dazu hat der Besteller die Ware in dem Transportbehältnis zu belassen und auf Verlangen an LBI oil free GmbH zurückzusenden. Verstößt der Besteller gegen diese Verpflichtung oder nimmt er Änderungen an der Ware vor oder vermischt er sie, verliert er seine Ansprüche wegen Sachmängeln.

    • Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. LBI oil free GmbH haftet des weiteren nicht bei natürlicher Abnutzung oder für  Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder infolge übermäßiger oder falscher Beanspruchung oder durch ungeeigneten Einsatz der Kaufsache entstehen. In diesen Fällen haftet LBI oil free GmbH auch nicht für die entstehenden Folgeschäden.
    • Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere kommt eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden nicht in Betracht.


 

  1. Haftung

    • LBI oil free GmbH haftet nicht für Schadens- oder Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich zwingend ist, insbesondere in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit durch LBI oil free GmbH selbst, einen leitenden Angestellten oder einen Erfüllungsgehilfen.

    • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Vertreter der LBI oil free

    • Die Einschränkungen der Haftung betreffen nicht die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

    • Im Falle der von LBI oil free GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, wird der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes der Lieferung beschränkt.

  2. Eigentumsvorbehalt

    • Die Lieferung erfolgt nur unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher sich für den Besteller aus der Geschäftsverbindung mit LBI oilfree GmbH ergebenden Verbindlichkeiten Eigentum der LBI oilfree
    • Die Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist dem Besteller nur gestattet, wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Zahlung erloschen ist. Nimmt der Besteller trotzdem vor Ausgleich des Kontos eine Weiterveräußerung der von LBI oil free GmbH gelieferten Gegenstände vor, so tritt er hiermit gleichzeitig seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an LBI oil free GmbH ab. Im Falle der Verbindung des Kaufgegenstandes mit einer anderen beweglichen Sache in der Gestalt, überträgt der Besteller dem Lieferer schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an dem neuen Aggregat.
    • Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Er hat den Kaufgegenstand gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch mit der Maßgabe zu versichern, dass die Rechte aus der Versicherung LBI oil free GmbH zustehen. Sofern eine Versicherung auf Verlangen von LBI oil free GmbH nicht nachgewiesen wird, ist diese berechtigt den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.
    • Wird der Kaufgegenstand durch Dritte gepfändet, so hat der Besteller LBI oil free GmbH unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht von LBI oil free GmbH sowohl dem Pfändenden als auch LBI oil free GmbH gegenüber schriftlich zu bestätigen.
    • Die Folgen, welche aus der Unterlassung dieser Vorschriften entstehen, hat der Käufer zu tragen, ebenso die Kosten, die LBI oil free GmbH durch Verfolgung ihrer Ansprüche entstehen.

 

  1. Rücktrittsvorbehalt

    Gerät der Besteller nach Abschluss des Kaufvertrages in eine ungünstige Vermögenslage, so kann LBI oil free GmbH vom Besteller eine angemessene Frist zur Stellung von Sicherheit für die Gegenleistung verlangen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist LBI oil free GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Prospekte und Muster

    • Angaben über Produkte der LBI oil free GmbH in Prospekten und sonstigen Druckschriften, darin enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, technische Angaben, Leistungsbeschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben aller Art sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern darstellende Beschreibungen und Kennzeichnungen der Produkte.
Bestimmte Eigenschaften von Waren gelten nur dann als zugesichert, wenn dies in einem gesonderten Schreiben der LBI oil free GmbH ausdrücklich erklärt wird.

    • Muster und Proben der lieferbaren Ware, die LBI oil free GmbH dem Besteller zur Verfügung stellt, geben lediglich Anhaltspunkte für die Beschaffenheit der Ware im Rahmen von § 243 Absatz 1 BGB. Eine Eigenschaftszusicherung liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende besondere schriftliche Erklärung von Seiten der LBI oil free GmbH vorliegt.

  3. Schlussbestimmung

    • Ist einer oder mehrere der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt – § 306 BGB.
    • Soweit gem. § 38 ZPO zulässig, ist für alle aus dem Zusammenhang des Rechtsgeschäftes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich Mainz Gerichtsstand. Unbeschadet dessen behält sich LBI oil free GmbH das Recht vor, den Besteller an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


STAND: April 2018

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